Unterschied 
Podologie - Fußpflege

? WER MACHT/DARF WAS ? 

Podolog*in

Kategorie

  • Therapeut*in
  • Kassenzulassung möglich
  • Systemrelevant

     

Ausbildung

  • Ausbildung vorgeschrieben 
    2 Jahre Vollzeit 
    3-4 Jahre Teilzeit
  • Staatliche Prüfung
  • Gesetzlich vorgeschriebene Hygienerichtlinien
  • Sterilgut Aufbereitung
     

Tätigkeit

  • Gemäß Heilmittelrichtlinie
  • Nagelbearbeitung
  • Hornhautbearbeitung
  • Auf Anweisung des Arztes (Rezept) dürfen med. Tätigkeiten durchgeführt werden
    Siehe §1 HeilprG
  • Hühneraugen
  • Eingewachsene Nägel
  • Nagelkorrekturen
  • Behandlung von Diabetiker*innen und Patient*innen mit Grunderkrankungen

Fußpfleger*in

Kategorie

  • Handwerker*in Pfleger*in
  • Keine Kassenzulassung möglich
  • Nicht systemrelevant

Ausbildung

  • Ausbildung nicht vorgeschrieben
  • Prüfungen staatlich nicht anerkannt
  • Nur Desinfektion erforderlich
  • Keine weitere gesetzlich vorgeschriebene Hygiene notwendig

Tätigkeit

  • Fachgerechter Nagelschnitt
  • Kosmetische Pflege
  • Hornhaut abtragen
  • keine med. Tätigkeit auch nicht auf Anweisung des Arztes
  • Pflege gesunder Füße bei gesunden Menschen

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