Unsere Praxisleistungen werden bei einem vorliegenden Rezept (Heilmittelverordnung 13) direkt von uns mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet, lediglich die gesetzliche Selbstbeteiligung (wenn vorhanden) muss von Ihnen beglichen werden.
Bei einer privaten Krankenversicherung ist folgendes zu beachten:
Leistungen (Nettopreise!)
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